Hilfen für junge Volljährige
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Hilfen für junge Volljährige
Junge Menschen haben bis zum 21. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Jugendhilfeunterstützung.
Sie dient für die Persönlichkeitsentwicklung. Unsere Fachkräfte begleiten und stärken die jungen Menschen, damit sie ein eigenverantwortliches Leben führen können.
Unsere Vorgehensweise
- Kennenlernen des jungen Heranwachsenden und seiner Lebenswelt
- Pädagogische Unterstützung, damit sie ein eigenverantwortliches Leben führen können
- Anbindung bei notwendigen Beratungs- oder Hilfsinstitutionen, um eine bedarfsgerechte Anbindung auch nach dem 21. Lebensjahr zu ermöglichen.