Begleiteter Umgang
Eine Jugendhilfemaßnahme
Begleitete Umgangskontakte
Hier werden die Umgangskontakte zwischen den Kindern oder Jugendlichen und wichtigen Bezugspersonen in einem professionellen Setting mit unseren Fachkräften begleitet, wenn der Kontakt für längere Zeit unterbrochen wurde oder aufgrund einer konflikthaften Situation nicht zustande kommt.
Denn der junge Mensch hat das Umgangsrecht, solange es dem Kindeswohl entspricht. Hier ermöglichen wir dann die Anbahnung, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Umgangskontakten.
Unsere Vorgehensweise
- Kennenlernen des jungen Menschen sowie deren Bezugsperson
- Konkrete Analyse der Lebenswelt des jungen Menschen
- Fachlich fundierte Hilfestellungen, um den Umgangskontakt anzubahnen
- Präzise Beobachtung der Beziehung
- Durchführung von geeigneten Maßnahmen, um kindeswohlorientierte Umgangskontakte zu ermöglichen